Sozialpolitik

Kurzmeldungen: Kindes- und Erwachsenenschutzrecht

Schreiben kbk an Grossratskommissionsmitglieder: Gesetz über den Kindes- und Erwachsenenschutz KESG

Am:

Mit einem Schreiben an die Kommission des Grossen Rates fordert die kbk, dass bei der Organisation des Kinder- und Erwachsenenschutzes das kantonale Modell umgesetzt wird. Denn gerade Menschen mit einer geistigen oder psychischen Behinderung sind besonders darauf angewiesen, dass ihr Schutzbedürfnis nicht von Laien, sondern von Fachpersonen, welche mit ihrer Situation besonders vertraut sind, angemessen berücksichtigt wird. Im Dunkeln liegt auch, ob es den Gemeinden möglich ist, diese anspruchsvolle Aufgabe zu organisieren, wie sie dies in der kurzen Zeit tun sollen und was dies kosten wird. Lesen Sie das Schreiben an die Kommissionsmitglieder (pdf).

Stellungnahme kbk: Einführungsgesetz Kindes- und Erwachsenenschutzrecht

Am:

Die kbk unterstützt in ihrer Stellungnahme zum Einführungsgesetz Kindes- und Erwachsenenschutzrecht dessen Stossrichtung. Wichtig ist, dass die Behörden spezielles Fachwissen beiziehen können, um Massnahmen für Menschen mit geistigen oder psychischen Behinderungen kompetent beurteilen zu kö, nnen. Die Möglichkeit bei Sachverhaltesabklärungen mit Dritten und Privaten zusammenzuarbeiten erachten wir aus denselben Gründen als wichtig und richtig. Lesen Sie unsere ausführliche Stellungnahme (pdf)