Kurzmeldungen: Bernisches Aktionsbündnis Psychische Gesundheit

Gesundheitsgesetz (GesG) (Änderung) Vernehmlassungsverfahren

Die kbk unterstützt in Ihrer Vernehmlassungsantwort zum Gesundheitsgesetz (GesG) (Änderung) die Anpassungen in Artikel 30 Notfalldienstpflicht. Diese tragen dazu bei, regionale Versorgungslücken in der Notfallversorgung zu schliessen.Für Menschen mit psychischen Erkrankungen, die in akute Krisensituationen kommen, braucht es eine regionale, niederschwellige und integrierte psychiatrische Notfallversorgung rund um die Uhr. Des Weiteren nutzten wir die Gelegenheit, darauf hinzuweisen, dass sich die Schweiz mit der Unterzeichnung der UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) zu einem «Höchstmass an Gesundheit ohne Diskriminierung aufgrund von Behinderung» (Art. 25 UNO-BRK) verpflichtet hat. Menschen mit Behinderungen haben leider nach wie vor einen erschwerten Zugang zur Gesundheitsversorgung. Vernehmlassungsantwort kbk (pdf), Vernehmlassungsunterlagen GSI

Zurück