Kurzmeldungen

Hindernisfreies Bauen im Kanton Bern gesetzlich verankert

Der Grosse Rat hat in der Juni-Session das revidierte Baugesetz verabschiedet. Damit hat er auch dem hindernisfreie Bauen und dem anpassbaren Wohnungsbau zugestimmt, beides ist neu im Art. 22 des Baugesetzes verankert. Damit müssen Gebäude ab 4 Wohnungen und mit mehr als 50 Arbeitsplätzen zugänglich und benutzbar sein. Bisher war nur die Zugänglichkeit geregelt. Die kbk hat die Änderung gemeinsam mit der Fachstelle Hindernisfreies Bauen von Procap angestrebt, Béatrice Stucki hat die Forderung mit einer überparteilichen Motion in den Grossen Rat gebracht. Zum Geschäft

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