Kurzmeldungen
Mindestanforderungen an die Infrastruktur
Per 1. Februar 2016 sind die „Mindestanforderungen an Raumprogramm und Hindernisfreiheit von Institutionen für erwachsene Menschen mit Behinderungen“ in Kraft getreten. Die kbk hat vergangenen Herbst im Rahmen der Konsultation Stellung zu den neu definierten Bewilligungs- und Anerkennungsvoraussetzungen im Bereich Erwachsene Behinderte genommen (Stellungnahme kbk). Mindestanforderungen def. (pdf), Exigences minimales déf (pdf).