Kurzmeldungen

Vernehmlassung zur Änderung der Gesetzgebung über Niederlassung und Aufenthalt der Schweizer (digitaler Umzug)

Mit der Revision sollen die Gemeinden verpflichtet werden, den digitalen Umzug anzubieten. Damit soll es für Bürgerinnen und Bürger künftig möglich sein, sich bei einem Umzug in allen Berner Gemeinden digital oder persönlich anzumelden. Die kbk hat zu diesem Vorhaben unter Einbezug von betroffenen Menschen mit Behinderungen Stellung genommen. In ihrer Stellungnahme begrüsst sie die vorgesehene Änderung, da digitale Dienstleistungen die Kommunikation von Menschen mit Behinderungen mit öffentlichen Stellen und damit ihre gesellschaftliche Teilhabe erleichtern können. Voraussetzung dafür ist allerdings ein diskriminierungs- und barrierefreier Zugang zu digitalen Leistungen, wie er sich aus der Bundesverfassung (Diskriminierungsverbot), dem Behinderten- gleichstellungsgesetz und aus der UNO-Behindertenrechtskonvention ergibt. Die kbk fordert entsprechend, dass die Gemeinden bei der Umsetzung des eUmzugs und weiterer digitaler Dienstleistungen die Barrierefreiheit gewährleisten, indem sie anerkannte Standards und internationale Richtlinien einhalten. Die Gewährleistung des barrierefreien Zugangs ist an geeigneter Stelle in der Gesetzgebung festzuhalten. Um in der Praxis die Nutzbarkeit des eUmzugs durch Menschen mit Beeinträchtigungen sicherzustellen, ist es zudem notwendig, dass auch die restliche IT-Umgebung der Gemeinden und ihre Webseiten barrierefrei sind. Das ist jedoch oftmals nicht der Fall. So sind z.B. Informationen der Gemeinden oftmals in nicht barrierefreien PDF-Formaten verfasst oder werden in rein visuellen Tutorial-Videos gezeigt, wodurch sie für Menschen mit Sehbehinderungen nicht zugänglich sind. Die vollständige Nutzbarkeit von digitalen Dienstleistungen muss deshalb durch betroffene Nutzerexperten geprüft werden, fordert die kbk in ihrer Stellungnahme.

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