Kurzmeldungen: Änderung des Sozialhilfegesetz

Stellungnahme kbk: Vernehmlassung Sozialhilfegesetz

Die kbk setzt sich dafür ein, dass der Zuschuss nach Dekret (ZuD) bis zur Einführung der Subjektfinanzierung im Behindertenbereich aufrechterhalten wird. Denn die Leistungen nach ZuD ermöglichen heute oft auf unbürokratische Weise, dass gerade Menschen mit Behinderung, die mit Assistenzleistungen oder Spitex selbständig wohnen, damit ihre Selbständigkeit aufrecht erhalten können. Bei der Ausgestaltung der Subjektfinanzierung ist dann darauf zu achten, dass Leistungen, die bisher über das ZuD finanziert wurden und einem behinderungsbedingten Mehrbedarf entsprechen, weiterhin finanziert werden können. Lesen Sie unsere Vernehmlassungsantwort (pdf). Der Regierungsrat hat die Forderung der kbk aufgenommen und beantragt dem Grossen Rat die vorläufige Beibehaltung des ZuD.

Zurück