Kurzmeldungen: Änderung des Sozialhilfegesetz

Volksvorschlag zum Sozialhilfegesetz

Die kbk unterstützt den Volksvorschlag zum Sozialhilfegesetz, wie von der Mitgliederversammlung am 30. Mai beschlossen. Die vom Grossen Rat beschlossenen Kürzungen in der Sozialhilfe von 8% hätten gravierende Folgen für die Betroffenen. Die kbk ist der Meinung, dass sich die Unterstützungsleistungen in der Sozialhilfe nach den SKOS-Richtlinien richten sollen. Diese basieren auf einem breiten nationalen Konsens und sichern den SozialhilfeempfängerInnen eine minimale Existenz. Die kbk unterstützt den Vorschlag, dass Personen, welche nach dem Erreichen des 55. Altersjahr ihre Stelle verlieren, nach den Ansätzen des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung unterstützt werden. Unterschreiben Sie den Volksvorschlag online: www.wirksame-sozialhilfe.ch (nicht mehr online)

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