Kurzmeldungen

Hindernisfreies Bauen gesetzlich verankern

Vernehmlassungsantwort kbk: Teilrevision Baugesetzgebung

„Hindernisfreies Bauen“ ist eine zentrale Voraussetzung dafür, dass Menschen mit einer Behinderung selbständig in einer eigenen Wohnung leben und am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Darum unterstützt die kbk die Bestrebungen, im Rahmen der Teilrevision des Baugesetzes die bisherigen Lücken zu schliessen und das „Hindernisfreie Bauen“ gemäss BehiG und SIA-Norm 500:2009 gesetzlich zu verankern. Allerdings fordern wir bei Gebäuden mit Arbeitsplätzen und mit Wohnungen tiefere Schwellenwerte. Vernehmlassungsantwort kbk, Vernehmlassungsantwort Procap

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