Kurzmeldungen

Petiton "Menschen mit Behinderungen benötigen eine Stimme!" - Antwort des Regierungsrates

Der Regierungsrat erachtet die Petition als umgesetzt, weil die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion GSI die Finanzierung der kbk bis zur Inkraftsetzung des Behindertenleistungsgesetzes BLG gewährleistet. Auf Ebene Systemsteuerung sei angedacht, Menschen mit Behinderungen einzubeziehen und auf Verordnungsstufe seien Regelungen vorgesehen, die den aktiven Einbezug der wesentlichen Ansprechgruppen (Menschen mit Behinderungen und Leistungserbringende sowie deren Interessenvertretungen) im Rahmen der Versorgungsplanung sicherstellen soll. Antwort des Regierungsrates (pdf), Réponse du Conseil-exécutif (pdf)

Die kbk wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass die gesetzlichen Grundlagen im BLG es ermöglichen, unsere Leistungen finanziell abzugelten.

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