Kurzmeldungen

Menschen mit Behinderungen verlieren ihre Stimme - Medienmitteilung

Am:

Regierungsrat Schnegg hat entschieden, den Basisauftrag der kbk nicht mehr zu finanzieren. Damit schwächt Regierungsrat Schnegg die bewährten Strukturen, die die Zusammenarbeit zwischen Direktbetroffenen und dem Kanton zuverlässig gewährleisten. Die kbk wird sich mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln gegen diesen Entscheid wehren. Denn die Stimme der Menschen mit Behinderungen darf nicht verstummen. Medienmitteilung (pdf)

Kinderförder- und Schutzverordnung KFSV - Konsultation

Am:

Die kbk freut sich, dass Impulse, die sie im Verlaufe der Gesetzgebungsarbeiten eingebracht hat, in die Vorlage eingeflossen sind. Trotzem fordert sie wie bei der Informellen Konsultation, die 2020 durchgeführt wurde, beim Thema Kostenbeteiligung einige Justierungen. Zudem muss die gesetzliche Grundlage für Assistenzleistungen, die früher im Sozialhilfegesetz bestand, in die KFSV überführt werden. Konsultationsantwort (pdf), Verordnungsentwurf (pdf), Brouillon d'ordonnance (pdf), Vortrag (pdf), Rapport (pdf)

Vernehmlassung Gesetz über die Besteuerung der Strassenfahrzeuge (BSFG)

Am:

Im Sommer 2020 nahm die kbk Stellung zu der Vernehmlassung des Gesetzes über die Besteuerung der Strassenfahrzeuge. Erfreulicherweise wurde der eingereichte Eventualvortrag angenommen: Wenn die FahrzeughalterIn selbst oder eine mit ihr / ihm wohnende Person infolge einer Behinderung in der Fortbewegungsfähigkeit auf ein Motorfahrzeug angewiesen ist, ist er/sie von der Motorfahrzeugsteuer befreit Gesetz über die Besteuerung der Strassenfahrzeuge (BSFG); Stellungnahme zur Vernehmlassung des Gesetzes

Fachkonsultationen «Kantonales Angebotskonzept ÖV 2022-2025» und «MOONLINER 2022»

Am:

Im Sommer 2020 nahm die kbk Stellung zu den im Betreff erwähnten Fachkonsultationen. Das Amt für öffentlicher Verkehr und Verkehrskoordination (AVV) hat die Eingaben ausgewertet: Alle von der kbk eingereichten Punkte wurden zur Kenntnis genommen. Das AVV teilt die Einschätzung, dass der Fokus auf einer umfassenden, konsequenten und normkonformen Umsetzung des BehiG liegen muss. Behindertenorganisationen sollen bereits bei der Planung in beratender Funktion beigezogen werden. Barrierefreie Kommunikationssysteme und Billettausgaben liegen im Zuständigkeitsbereich der Transportunternehmen. Das AVV hat aber das Anliegen aufgenommen und wird die Thematik mit diesen besprechen. Medienmitteilung Kt. BE, Fachkonsultationen kbk

BezügerInnen von Hilflosenentschädigungen müssen die Krankenkassen-Prämienverbilligung beantragen

Am:

Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen erhalten Beiträge zur Verbilligung der Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Die Beurteilung der finanziellen Verhältnisse basiert auf den definitiven Steuerdaten. Mit einem Antragsformular kann beim Amt für Sozialversicherungen die Korrektur beantragt werden. Dieses muss jährlich bis spätestens dem 31. Dezember eingereicht werden. Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten finden sie auf der Website der IV-Stelle des Kantons Bern.