Kurzmeldungen

Falsche Schuldzuweisungen sind keine Lösung: Behinderte Kinder sind nicht für den Lehrermangel verantwortlich

Am:

Medial und politisch werden integrative Schulen und damit Kinder mit einer Behinderung für den Lehrermangel verantwortlich gemacht. Behindertenverbände und betroffene Eltern im Kanton Bern wehren sich gegen diese Schuldzuweisung. Der Lehrermangel ist ein grosses Problem, die Situationen an den Schulen teilweise untragbar für Schülerinnen und Schüler, Lehrpersonen, Schulleitungen und Eltern. Die Situation hat sich zugespitzt und einen traurigen Höhepunkt erreicht. Allerdings war das Schulsystem bereits vor der Revision des Volksschulgesetzes am Kranken, und in den letzten Jahren haben sich zunehmend Unzufriedenheit und Überlastung im Lehrkörper breitgemacht. Mehr dazu im Beitrag aus Der Bund

Wir sagen Danke und wünschen Ihnen frohe Festtage!

Am:

Die kbk wünscht Ihnen schöne Weihnachten und alles Gute für ein glückliches, gesundes neues Jahr.

Wir bedanken uns ganz herzlich für Ihr Interesse, für die Zusammenarbeit im vergangenen Jahr, für Ihre Unterstützung, für Ihr Mitdenken und für all die Hinweise, die wir erhalten haben.

Wir freuen uns darauf, Ihnen im 2023 wieder zu begegnen.

Ab Mittwoch, 21. Dezember 2022 macht die kbk Betriebsferien. Wir sind ab Dienstag, 3. Januar 2023 wieder für Sie da.

Ihr kbk-Team!

Grosser Rat: Erste Lesung Behindertenleistungsgesetz (BLG)

Bild: Debatte zum BLG im Grossratssaal Bern

Am:

Am letzten Mittwoch hat das BLG eine erste Hürde genommen. Damit sind wir einen Schritt weiter auf dem Weg zur Stärkung des Selbstbestimmungsrechts von Menschen mit Behinderungen im Kanton Bern. Dieses Ziel ist unbestritten, wie die Debatte gezeigt hat.

Einige aus unserer Sicht kritischen Punkte wurden in der Gesetzesvorlage verbessert. So kann der Regierungsrat zwar weiterhin den maximalen Leistungsbezug via Verordnung festlegen, muss dabei aber den Einzelfall würdigen und für eine angemessene Bedarfsdeckung sorgen.

Andere Punkte wie die Definition der Angehörigen, das Ermöglichen von Assistenzleistungen auch für Kinder und Jugendliche oder die Wohnsitzfrist für die Anspruchsberechtigung wurden zur erneuten Prüfung an die vorberatende Kommission zurückgewiesen.

Mehrere wichtige Anliegen fanden im Grossen Rat aber leider keine Mehrheit: So räumt die Vorlage dem Regierungsrat in verschiedenen Artikeln weiterhin die Möglichkeit ein, die Wahlfreiheit der Betroffenen einzuschränken. Zudem sollen die Menschen mit Behinderungen und ihre Verbände zwar in die Versorgungsplanung einbezogen werden. Wie das geschehen soll bzw. mit welchen Leistungen der Kanton Bern diesen Einbezug künftig sicherstellen wird, bleibt jedoch offen.

Das BLG geht nun zurück an die vorberatende Kommission. Die zweite Lesung findet im Juni 2023 statt. Bleiben wir dran!

Recht auf Selbstbestimmung im Kanton Bern stärken

Am:

Internationaler Tag der Menschen mit Behinderungen - Das Recht der Menschen mit Behinderungen auf Selbstbestimmung und gesellschaftliche Teilhabe ist immer noch stark eingeschränkt. Mit dem Gesetz über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen (BLG), das der Grosse Rat am 7. Dezember berät, hat der Kanton Bern die Möglichkeit, einen grossen Schritt in Richtung mehr Selbstbestimmung zu machen.

Medienmitteilung 2.12.22 (pdf)