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Kurzmeldungen

Studie: Wie wollen Menschen mit Beeinträchtigung wohnen?

Menschen mit Beeinträchtigung sind im Alltag häufig auf Unterstützung angewiesen. Dies beeinflusst, wie sie wohnen. Ein Team der Hochschule Luzern (HSLU) hat im Auftrag von Partnerorganisationen in einer Studie untersucht, wie zufrieden Betroffene im Kanton Luzern mit ihrer Wohnsituation sind und wie sie in Zukunft wohnen wollen. Ein wichtiges Ergebnis der Studie lautet: «Bei Erwachsenen, die heute in stationären Wohnformen leben, ist ein deutlicher Wunsch nach mehr Autonomie erkennbar – viele von ihnen möchten gerne allein oder zu zweit, mit einer Lebenspartnerin oder -partner zusammenwohnen. «Damit das möglich wäre, wünschen sich die Betroffenen Unterstützungsleistungen, die besser an ihre Bedürfnisse angepasst sind», sagt Stalder. Bedarfsgerechte Dienstleistungen, die die individuellen Bedürfnisse in den Mittelpunkt stellen, müssten ausgebaut werden.»

Den Artikel zur Studie über participa.ch finden

Webseite des Kantons Bern mit Informationen zum BLG

Die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) des Kantons Bern hat eine Webseite mit Informationen zum Gesetz über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen (BLG) online gestellt.

Link zur Webseite des Kantons Bern mit Informationen zum BLG

Vernehmlassung zur Änderung der Gesetzgebung über Niederlassung und Aufenthalt der Schweizer (digitaler Umzug)

Mit der Revision sollen die Gemeinden verpflichtet werden, den digitalen Umzug anzubieten. Damit soll es für Bürgerinnen und Bürger künftig möglich sein, sich bei einem Umzug in allen Berner Gemeinden digital oder persönlich anzumelden. Die kbk hat zu diesem Vorhaben unter Einbezug von betroffenen Menschen mit Behinderungen Stellung genommen. In ihrer Stellungnahme begrüsst sie die vorgesehene Änderung, da digitale Dienstleistungen die Kommunikation von Menschen mit Behinderungen mit öffentlichen Stellen und damit ihre gesellschaftliche Teilhabe erleichtern können. Voraussetzung dafür ist allerdings ein diskriminierungs- und barrierefreier Zugang zu digitalen Leistungen, wie er sich aus der Bundesverfassung (Diskriminierungsverbot), dem Behinderten- gleichstellungsgesetz und aus der UNO-Behindertenrechtskonvention ergibt. Die kbk fordert entsprechend, dass die Gemeinden bei der Umsetzung des eUmzugs und weiterer digitaler Dienstleistungen die Barrierefreiheit gewährleisten, indem sie anerkannte Standards und internationale Richtlinien einhalten. Die Gewährleistung des barrierefreien Zugangs ist an geeigneter Stelle in der Gesetzgebung festzuhalten. Um in der Praxis die Nutzbarkeit des eUmzugs durch Menschen mit Beeinträchtigungen sicherzustellen, ist es zudem notwendig, dass auch die restliche IT-Umgebung der Gemeinden und ihre Webseiten barrierefrei sind. Das ist jedoch oftmals nicht der Fall. So sind z.B. Informationen der Gemeinden oftmals in nicht barrierefreien PDF-Formaten verfasst oder werden in rein visuellen Tutorial-Videos gezeigt, wodurch sie für Menschen mit Sehbehinderungen nicht zugänglich sind. Die vollständige Nutzbarkeit von digitalen Dienstleistungen muss deshalb durch betroffene Nutzerexperten geprüft werden, fordert die kbk in ihrer Stellungnahme.