Recht

Auf dieser Seite finden Sie Fachliteratur zum Behindertengleichstellungsrecht. Die Publikationen werden nach Erscheinungsdatum aufgeführt. Kennen Sie weitere interessante Fachliteratur zum Thema? Schreiben Sie eine Mail an: silvio.koelbing@kbk.ch.

Möchten Sie zum aktuellen politischen und rechtlichen Geschehen auf dem Laufenden bleiben? Lesen Sie unsere Kurzmeldungen, insb. zur UNO-Behindertenrechtskonvention und zur Umsetzung des Behindertenkonzeptes des Kantons Bern oder abonnieren Sie unsere kbk-Informationen. Umfassende Informationen zum neuen Behindertenleistungsgesetz mit weiterführenden Links finden Sie bei includia.

 

UNO-Behindertenrechtskonvention

Das UNO-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UNO-BRK) ist von zentraler Bedeutung für die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Das 2023 von Tarek Naguib, Kurt Pärli, Hardy Landolt, Eylem Demir und Martina Filippo herausgegebene Buch ist der erste systematische Kommentar mit Bezug zu der Schweizer Rechtspraxis. Es soll
Behindertenorganisationen und weiteren interessierten Kreisen den Zugang zu der UNO-BRK vereinfachen und ihre Arbeit erleichtern.

Weitere Informationen beim Verlag.

 

Leitfaden für eine behindertenrechtliche Gesetzgebung in den Kantonen 

Der Leitfaden verfasst von Markus Schefer, Céline Martin und Caroline Hess-Klein, möchte die Kantone in ihren Arbeiten an einer Gesetzgebung zur Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention unterstützen. Diese Konvention, 2014 in Kraft getreten, konkretisiert die seit dem Jahr 2000 bestehende verfassungsrechtliche Pflicht auch der kantonalen Gesetzgeber, zum Schutze der Rechte von Menschen mit Behinderungen tätig zu werden. Zudem dehnt sie diese Pflicht in inhaltlicher Hinsicht erheblich aus.

Der Gesetzgebungsauftrag der Kantone zur Gewährleistung der Rechte von Menschen mit Behinderungen betrifft alle Lebensbereiche und erstreckt sich auf alle Formen von Beeinträchtigungen. Er berührt alle Bereiche staatlichen Handelns und ist dementsprechend inhaltlich äusserst komplex und vielfältig.

Grundlage dieses Leitfadens bilden die Erfahrungen der letzten Jahre mit der behindertenrechtlichen Gesetzgebung in zahlreichen Kantonen. Er beschreibt die Besonderheiten des Gesetzgebungsverfahrens, schlägt zahlreiche konkrete, praktische Massnahmen, geeignete Regelungsstrukturen und ein Mustergesetz vor, und führt die inhaltlichen Anforderungen insbesondere der UNO-Behindertenrechtskonvention an die kantonale Gesetzgebung näher aus.

Hier können Sie das gedruckte Buch bestellen! Zusätzlich ist das Buch als eBook verfügbar.

 

Leitfaden: Aktionspläne für Gemeinden und Städte

Ein Blick über die Landesgrenzen nach Deutschland zeigt sehr deutlich, dass mit Aktionsplänen eine sinnvolle und angemessene Umsetzung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen erreicht werden kann. Für Eric Bertels ist klar, dass auch für die Schweiz ein Aktionsplan ein gutes Mittel bei der Umsetzung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen ist. Deshalb hat er einen Leitfaden entwickelt, der aufzeigt, wie ein solcher Aktionsplan für die Gemeinden und Städte hierzulande aussehen könnte. Mit den 50 Aktionen, die im Detail auf den Seiten 31-70 beschrieben sind, hat nun jede Gemeinde und Stadt die Möglichkeit, einen auf ihre Verhältnisse zugeschnittenen Aktionsplan zu entwerfen. Damit komme Eric Bertels auch einem Wunsch der Gemeindeverwalterin Katharina Näf Widmer von Bettingen nach. Sie hielt in einem Interview über die Umsetzung der UNO-BRK in den Gemeinden fest: «Wir würden die Barrierefreiheit in unserer Gemeinde gerne allumfassend umsetzen, wissen aber oftmals nicht, an wen wir uns mit unseren Anliegen konkret wenden und wie wir dabei vorgehen sollen.»

Leitfaden: Aktionspläne für Gemeinden und Städte (pdf)

 

Behindertengleichstellungsrecht

Das Werk „Behindertengleichstellungsrecht“ von Prof. Markus Schefer und Dr. Caroline Hess-Klein strukturiert dieses neue Rechtsgebiet und konkretisiert es mit Bezug auf Bauten und Anlagen, den öffentlichen Verkehr, staatliche und private Dienstleistungen, Arbeitsverhältnisse und die Bildung. Auch die behindertenspezifischen Bestimmungen der Spezialgesetzgebung werden mitberücksichtigt.

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