Menschen mit Behinderungen benötigen eine Stimme - werden Sie Mitglied!

Setzen Sie sich für die Rechte der Menschen mit Behinderungen ein! Mit Ihrer Spende helfen Sie, Menschen mit Behinderungen eine Stimme zu geben!  Zum Spenden-Tool oder Jetzt Mitglied werden!

Oder noch heute die kbk-Informationen abonnieren und regelmässig Neuigkeiten über behindertenpolitische Themen erhalten. Hier abonnieren!

Kurzmeldungen

BLG: Ausschreibung für Bedarfsprüfungsstelle gestartet

Der Kanton Bern will die Finanzierung für Menschen mit Behinderungen umstellen. Neu sollen ihnen Budgets für die Unterstützungsleistungen direkt zugesprochen werden. Menschen mit Behinderungen haben dadurch beispielsweise die Möglichkeit zu wählen, ob sie in einem Heim oder zu Hause
Betreuungsleistungen beziehen möchten. Das Gesetz über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen (BLG) regelt diese neue Art der Unterstützung für Menschen mit Behinderungen. Es soll am 1.1.2024 in Kraft treten.

Die Aufbauarbeiten sind bei der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) im Gange. Mittels einer Simap-Ausschreibung sucht sie eine externe Partnerin für die Aufgaben der Bedarfsprüfungsstelle. Diese soll den individuellen Bedarf der Menschen mit Behinderungen gegenprüfen und bemessen, so dass der Kanton über die konkrete Leistungshöhe entscheiden kann. Zur Medienmitteilung des GSI

Behindertensession 24. März 2023: Kandidat:innen aus dem Kanton Bern

Über 200 Personen haben sich für die Behindertensession vom 24. März 2023 als Kandidat:innen beworben. An der Behindertensession gibt es 44 Plätze für Parlamentarier:innen. Welche Personen die Sitze einnehmen, entscheiden Sie mit Ihrer Stimme. Wählen Sie Ihre:n Favorit:in aus der Liste aus. Die Wahl ist bis am 21. Januar 2023 möglich. Jede Person kann eine Stimme abgeben.

Wir haben für Sie die Kandidat:innen aus dem Kanton Bern in der unten verlinkten Liste zusammengestellt. Zur Wahl stehen auch einige Einzelmitglieder und ein Vorstandsmitglied der kbk

Behindertensession 2023 - Kandidat:innenliste Kanton Bern (pdf)

Falsche Schuldzuweisungen sind keine Lösung: Behinderte Kinder sind nicht für den Lehrermangel verantwortlich

Medial und politisch werden integrative Schulen und damit Kinder mit einer Behinderung für den Lehrermangel verantwortlich gemacht. Behindertenverbände und betroffene Eltern im Kanton Bern wehren sich gegen diese Schuldzuweisung. Der Lehrermangel ist ein grosses Problem, die Situationen an den Schulen teilweise untragbar für Schülerinnen und Schüler, Lehrpersonen, Schulleitungen und Eltern. Die Situation hat sich zugespitzt und einen traurigen Höhepunkt erreicht. Allerdings war das Schulsystem bereits vor der Revision des Volksschulgesetzes am Kranken, und in den letzten Jahren haben sich zunehmend Unzufriedenheit und Überlastung im Lehrkörper breitgemacht. Mehr dazu im Beitrag aus Der Bund