Menschen mit Behinderungen benötigen eine Stimme - werden Sie Mitglied!

Setzen Sie sich für die Rechte der Menschen mit Behinderungen ein! Mit Ihrer Spende helfen Sie, Menschen mit Behinderungen eine Stimme zu geben!  Zum Spenden-Tool oder Jetzt Mitglied werden!

Oder noch heute die kbk-Informationen abonnieren und regelmässig Neuigkeiten über behindertenpolitische Themen erhalten. Hier abonnieren!

Kurzmeldungen

Konsulation zur Teilstrategie Integrierte Versorgung der Gesundheitstrategie 2020 bis 2030

Der Kanton Bern arbeitet fortlaufend an der Gesundheitsstrategie 2020 bis 2030. Ende letzten Jahres fand die öffentliche Konsultation zur Teilstrategie „integrierte Versorgung“ statt. Auch die kbk hat eine Antwort eingereicht. Sie können diese hier als PDF lesen. Weitere Informationen zur Gesundheitsstrategie finden Sie hier beim Kanton Bern.

Dokumente und Informationen zum Behindertenleistungsgesetz (BLG)

Am 1. Januar 2024 trat das Behindertenleistungsgesetz (BLG) im Kanton Bern in Kraft. Zum Inkrafttreten veröffentlicht der Kanton Bern laufend neue Informationen. Für den Einstieg konsultieren Sie am besten die Seite: https://www.gsi.be.ch/de/start/themen/soziales/behinderung/blg.html

Oder Sie navigieren direkt zu der Rubrik Downloads. Dort gibt es Dokumente zu diversen Themen. Einen ersten Überblick bieten die drei Broschüren im PDF-Format:

1 Umstellung der Finanzierung von Assistenzleistungen - Anleitung für Menschen mit Behinderungen, die in einem Wohnheim wohnen

2 Umstellung der Finanzierung von Assistenzleistungen - Anleitung für Wohnheime

3 Umstellung der Finanzierung von Assistenzleistungen - Anleitung für Menschen mit Behinderungen, die privat wohnen

Anschliessend geben Faktenblätter vertieft Auskunft über verschiedene Themen. Weitere Dokumente, etwa Broschüren in Leichter Sprache, sind noch in Arbeit.

Bekannt ist inzwischen auch, dass die FIB schoebe AG (Fachstelle für individuelle Bedarfsermittlung) die Bedarfsermittlungen für Privatwohnende durchführen wird. Deren Homepage finden Sie hier. Zusätzlich finden Sie hier die Seite in leichter Sprache.

Behindertenleistungsgesetz (BLG)

Per 1. Januar 2024 wird im Kanton Bern das Gesetz über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen kurz Behindertenleistungsgesetz (BLG) in Kraft treten. Der Kanton vollzieht damit den Wechsel von der Objektfinanzierung zur Subjektfinanzierung. Bisher gingen die Gelder des Kantons an die Leistungserbringer. Künftig wird der individuelle Bedarf jedes Menschen mit Behinderung durch Experten einer neuen Fachstelle bzw. der Institutionen abgeklärt. Im Zentrum steht die Frage, was die Person mit Behinderung im Alltag benötigt. Unterstützung gibt es für die Bereiche Betreuung, Wohnen, Arbeit und Freizeit. Das Ergebnis wird von unabhängigen Spezialisten geprüft.

An seiner Sitzung vom 22. November 2023 hat der Regierungsrat nun noch die Verordnung zum Gesetz verabschiedet. Die Behindertenleistungsverordnung (BLV) konkretisiert diverse Aspekte des Gesetzes.

Weitere Informationen finden Sie in der Medienmitteilung des Kantons Bern vom 30. November.