Menschen mit Behinderungen benötigen eine Stimme - werden Sie Mitglied!

Setzen Sie sich für die Rechte der Menschen mit Behinderungen ein! Mit Ihrer Spende helfen Sie, Menschen mit Behinderungen eine Stimme zu geben!  Zum Spenden-Tool oder Jetzt Mitglied werden!

Oder noch heute die kbk-Informationen abonnieren und regelmässig Neuigkeiten über behindertenpolitische Themen erhalten. Hier abonnieren!

Kurzmeldungen

Behindertenleistungsgesetz: Fachstellen werden aufgebaut

Die Vorbereitungen zum Behindertenleistungsgesetz (BLG), welches am 1. Januar 2024 in Kraft treten wird, nehmen weiter Formen an. Das Amt für Integration und Soziales (AIS) der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) des Kantons Bern hat zwei Schlüsselstellen für die Einführung des neuen Behindertenleistungsgesetzes (BLG) geschaffen. Eine vom AIS unabhängige Bedarfsprüfstelle wurde beim Generalsekretariat der GSI eingerichtet und wird auf Anfrage aktiv. Des Weiteren wurde im Anschluss an eine öffentliche Ausschreibung eine Fachstelle zur individuellen Bedarfsermittlung bestimmt. Darüber hat der Kanton am 26. September in einer Medienmitteilung informiert.

Participa wird includia

 

Der Redesign-Prozess von Participa ist so weit abgeschlossen, dass wir es gewagt haben mit www.includia.ch online zu gehen. Wir haben Empfehlungen aus einer Forschungsarbeit der Fachhochschule Luzern umgesetzt. Wir möchten uns für die zahlreichen Rückmeldungen bedanken. Bei Fragen und weiteren Anliegen können Sie sich an monika.bernoulli@kbk.ch wenden.

includia bietet Ihnen weiterhin Informationen über Angebote im Alltag, Inserate auf dem Marktplatz "Suchen & Finden" und aktuelle Veranstaltungen. Dank der Zusammenarbeit mit dem Assistenzbüro konnten wir beim Marktplatz (Suchen und Finden) im Bereich der Assistenz einen Mehrwert erzielen. Angebote/Inserate im Bereich Assistenz können ebenfalls auf der Webseite des Assistenzbüros angezeigt werden.

Wir freuen uns, Sie auf includia zu begrüssen!

Behindertenleistungsgesetz (BLG) und Weiteres aus der Sommersession 2023 des Grossen Rats

Behindertenleistungsgesetz (BLG) in zweiter Lesung angenommen!

Im Rahmen der Sommersession des Grossen Rats des Kantons Berns fand die zweite Lesung des Behindertenleistungsgesetzes (BLG) statt. Es wurde in der Schlussabstimmung einstimmig angenommen. Mehr Informationen zum Beschluss des Grossen Rats finden Sie hier. Ebenso gibt es einen Artikel in der Berner Zeitung.

In der zweiten Lesung wurden nochmals einige Details debattiert, wobei diverse Punkte nun erst noch in der Verordnung geregelt werden, die noch in Bearbeitung ist. Dazu gehören etwa die Wohnsitzfrist oder die Angehörigendefinition. Klar ist aber, dass mit Inkrafttreten des BLGs viele Menschen mit Behinderungen mehr Selbstbestimmungsrechte erhalten werden.

Weitere Informationen zum Gesetz und dem Inkrafttreten folgen, sobald sie bekannt sind. Die kbk begrüsst die Annahme des BLGs und wird sich weiter für eine konsequente Umsetzung des Gesetzes einsetzen.

 

Postulatsbericht: Anerkennung der Gebärdensprache im Kanton Bern

Nach der zweiten Lesung des BLGs fand in der Sommersession auch die Debatte um den Postulatsbericht zur Amtlichen Anerkennung der Gebärdensprache statt. In besagtem Bericht kommt der Regierungsrat zum Schluss, dass derzeit auf kantonaler Ebene kein Handlungsbedarf besteht. In der folgenden Debatte stiess dieses Fazit auf einige Kritik.

In der Schlussabstimmung wurde der Bericht zur Kenntnis genommen, aber zugleich um eine Planungserklärung erweitert. Demnach muss der Regierungsrat nun weiter prüfen, wie die Situation von gehörlosen und schwerhörigen Menschen verbessert werden kann.

Sie finden hier weitere Informationen zum Beschluss des Grossen Rats und hier finden Sie eine Stellungnahme der IGGH.  Ebenso gibt es einen sehr interessanten Bericht von Mirjam Münger bei Reporter:Innen ohne Barrieren. Sie können diesen hier lesen.

 

Rückblick auf die Sommersession: Weitere Vorstösse

In der Sommersession des Grossen Rats wurden zusätzlich weitere Geschäfte behandelt, die den Behindertenbereich betreffen. Durch die Annahme der Motion "Durchschnittliche Wartezeiten für Abklärungen im Autismusbereich von bis zu 18 Monaten sind eine Zumutung!" muss der Regierungsrat nun Massnahmen treffen, um eine ausreichende Versorgung von Menschen mit Autismus-Spektrums-Störungen zu gewährleisten. Ebenso sollen die Wartezeiten für eine Abklärung reduziert werden.

Die Motion "Durchlässigkeit im VSG anpassen" wiederum verlangte eine Änderung bei der Regelung der integrativen Beschulung im Volksschulgesetz, wonach die integrative Beschulung anstatt "in der Regel" nur noch «soweit möglich und sinnvoll» durchgeführt werden soll. Durch die Annahme als Postulat muss der Regierungsrat nun vertieft mögliche Anpassungen und Massnahmen in dem Bereich prüfen.

Ebenso gab es weitere Vorstösse zu Themen wie der psychischen Gesundheit oder zu Fragen bezüglich der Finanzierung von Institutionen. Die kbk hat eine Liste der Vorstösse erstellt, sortiert nach Stichworten. Sie finden diese Liste hier.